Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft

Voraussetzung für die Aufnahme in den Bundesverband Tiergestützte Intervention ist eine qualifizierte Weiterbildung als Fachkraft für tiergestützte Interventionen bzw. eine Weiterbildung zum Reittherapeuten bzw. Reitpädagogen, die den Anforderungskriterien des Bundesverbandes entspricht.

Für Personen mit ISAAT- oder ESAAT-zertifizierter Weiterbildung:

Mit dem Nachweis einer Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Intervention bzw. einer Weiterbildung zum Reittherapeuten bzw. Reitpädagogen in einem von ISAAT oder ESAAT akkreditierten Institut sind die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt.

Sie machen gerade eine Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionen (ISAAT- oder ESAAT-akkreditiert) und möchten schon Mitglied im BTI werden?

Sie können Mitglied auf Widerruf (beitragsfrei und ohne Stimmrecht) werden. Wenn Sie uns nach Abschluss der Ausbildung Ihr Abschlusszeugnis bis spätestens 3 Monate nach der Prüfung vorlegen, werden sie automatisch Vollmitglied und zahlen das erste Kalenderjahr den ermäßigten Beitrag von 60,-, ansonsten erlischt die Mitgliedschaft auf Widerruf.

Antragsformulare

Sie haben eine ESAAT- oder ISAAT zertifizierte Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionenen abgeschlossen oder sind gerade in der Weiterbildung? Dann verwenden Sie bitte dieses Antragsformular:

Antrag auf Mitgliedschaft (PDF-Datei)

Fördermitgliedschaft

Sie wollen den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Ziele unterstützen? Werden Sie Fördermitglied! Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder liegt bei 150 Euro pro Jahr.

Antrag auf Förder-Mitgliedschaft (PDF-Datei)

Verwendung des BTI-Logos

Für die Verwendung gelten folgende Voraussetzungen:

1. Die Verwendung des BTI-Logos ist nur Vollmitgliedern des BTI gestattet.

2. Die Verwendung des BTI-Logos ist nur dem einzelnen Mitglied gestattet, nicht der Institution, für die das Mitglied tätig ist. Ein Hinweis auf die Mitgliedschaft und das Logo müssen eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden können. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine Einrichtung Mitglied im BTI ist, insbesondere wenn dort mehrere Personen tätig sind.

3. Das Logo des BTI darf in keiner Weise mit externen Schulungen und Fortbildungen in Verbindung gebracht werden, weder zu Werbezwecken noch auf Schulungsunterlagen, Zertifikaten oder Teilnahmebescheinigungen. Es darf in keiner Weise der Eindruck entstehen, dass der BTI an einer externen Fortbildung beteiligt ist oder diese empfiehlt. Ein Hinweis darauf, dass der BTI eine Fortbildung im Rahmen des Fortbildungskontingents anerkennt, ist gestattet, wenn eine entsprechende Zusage vorliegt und der Bezug eindeutig ersichtlich ist.

4. Mitglieder, die das Logo zu Werbezwecken oder auf ihrer Homepage verwenden, sind verpflichtet, ihre Daten auf der BTI-Homepage unter „Angebote / Arbeitgeber unserer Mitglieder“ zu veröffentlichen, damit die Mitgliedschaft nachvollziehbar ist.

Hier finden Sie die Regelungen zur Verwendung des BTI-Logos als PDF-Datei.

Unsere Leistungen für Mitglieder

Wir unterstützen die Vernetzung und kollegiale Praxisberatung

  • in Regional- und Fachgruppen
  • in Möglichkeiten der individuellen Beratung zum Einsatz unterschiedlicher Tierarten und methodischer Fragen

Als Vollmitglied erhalten Sie die Fachzeitschrift "tiergestützte" kostenlos.