Qualitätssicherung

Das Angebot an tiergestützten Angeboten wächst und es besteht zunehmend die Gefahr, dass die Angebote seriös ausgebildeter Personen oder Einrichtungen auf dem schnell wachsenden Markt nicht mehr klar zu identifizieren sind. Auch der Markt der Weiterbildungsangebote ist unübersichtlich. 

Maßnahmen der Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sind notwendig, um Transparenz zu schaffen und nicht zuletzt das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten – aus unserer Sicht die Basis jeder guten tiergestützten Intervention.

Die Mitglieder unseres Verbandes fühlen sich den in der folgenden Selbstverpflichtung beschriebenen Qualitätskriterien verpflichtet:


Selbstverpflichtung

Eine qualitativ hochwertige und umfassende Weiterbildung, die den Anforderungen des Bundesverbandes entspricht, und kontinuierliche Reflexion und Fortbildung sind die Grundlagen meiner tiergestützten Arbeit.

Ich begegne den Tieren und den Menschen, mit denen ich bei meiner Arbeit in Kontakt bin, gleichermaßen mit Achtung und Respekt und ich richte mich nach den ethischen Grundlagen meines Berufes zum Wohle von Mensch und Tier. Ich achte auf einen wertschätzenden kollegialen Austausch.

Tiergestützte Arbeit wirkt durch Beziehung, daher ist eine tragfähige Beziehung zu meinen Tieren unabdingbare Voraussetzung für meine Arbeit. Ich kenne die individuellen Vorlieben und Bedürfnisse und werde bei Stress oder Unwohlsein in der tiergestützten Arbeit sofort Maßnahmen zum Wohlergehen des Tieres ergreifen.

Jedes von mir eingesetzte und/ oder gehaltene Tier werde ich artgerecht halten und versorgen. Dabei achte ich darauf, dass außer der Befriedigung der basalen und sozialen Bedürfnisse auch für ausreichend Abwechslung und Anforderung im Tagesablauf des jeweiligen Tieres gesorgt ist. Die „Definitionen der IAHAIO für Tiergestützte Interventionen und Richtlinien für das Wohlbefinden der beteiligten Tiere (PDF-Datei)" und die „Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT)“ zu den jeweiligen Tierarten sind Grundlagen meiner Arbeit.

Ich sorge für eine ausgeglichene Work-Life-Balance all meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der Tiere und auch der Menschen.

Zur nachhaltigen Qualitätssicherung verpflichte ich mich dazu, mich kontinuierlich weiterzubilden. Dies bedeutet, dass ich mindestens acht Stunden im Jahr vom Bundesverband anerkannte Weiterbildungen besuche und dies entsprechend nachweise.

Als Mitglied des Bundesverbandes verpflichte ich mich, die vom Bundesverband entwickelten Qualitätskriterien zu beachten. Diese orientieren sich an dem Leitfaden „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Praxis tiergestützter Interventionen (PDF-Datei)“ von Dr. Rainer Wohlfarth und Prof. (em.) Dr. Erhard Olbrich.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich diese Leitlinien des Bundesverbandes Tiergestützte Intervention an und verpflichte mich, sie bei meiner Arbeit zu berücksichtigen.


Ethische Standards für den Einsatz von Tieren in der Forschung

Positionspapier des Bundesverbandes, Fachgruppe Forschung (Juli 2023)

Die Fachgruppe Forschung des BTI hat 2023 ein Postitionspapier zu ethischen Standards für den Einsatz von Tieren in der Forschung vorgelegt.

Die Erforschung tiergestützter Interventionen ist nach Ansicht des BTI notwendig, um deren Entwicklung empirisch zu begleiten, zu fundieren und die Qualitätsentwicklung und Standardisierung von professionellen TGI voranzubringen. Unabdingbar ist es dabei allerdings einen professionellen, kompetenten und respektvollen Umgang mit den eingesetzten Tieren zu gewährleisten. 

Das Positionspapier gibt eine allgemeine Übersicht über die Aspekte, die bei Forschungsvorhaben im Bereich der TGI zu beachten sind, und bietet damit eine Orientierung für die Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben, in denen tiergestützte Interventionen untersucht werden. Es richtet sich darüber hinaus aber auch an Fachkräfte, die ihre Einsatzplanung an den vorliegenden ethischen Richtlinien orientieren können.